SiGe-Plan – der Sicherheits und Gesundheitsschutzplan

 

Ein wesentlicher und wichtiger Punkt einer Baustellenkoordination ist die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (auch kurz SiGe-Plan genannt)lt. § 7 Abs 3 BauKG, wird selbstvertändlich auch von uns bereits in der Vorbereitungsphase erstellt, und muss Folgendes beinhalten:

ARGE-Juchg_01

1. die zur Festsetzung von Schutzmaßnahmen für die jeweilige Baustelle erforderlichen Angaben über das Baugelände und das Umfeld der Bauarbeiten, insbesondere auch über mögliche Gefahren im Bereich des Baugrundes;

2. eine Auflistung aller für die Baustelle in Aussicht genommenen Hoch- und Tiefbauarbeiten (wie z. B. Aushub, Erdarbeiten, Bauarbeiten im engeren Sinn, Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen, Einrichtung oder Ausstattung, Umbau, Renovierung, Reparatur, Abbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Wartung, Instandhaltungs-, Maler- und Reinigungsarbeiten, Sanierung) unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Ablaufs;

3. die entsprechend dem zeitlichen Ablauf dieser Arbeiten und dem Baufortschritt jeweils festgelegten Schutzmaßnahmen sowie baustellenspezifische Regelungen unter Hinweis auf die jeweils anzuwendenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen (z.B. ASchG, BauV, ARG, AZG);

4. die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen und Einrichtungen zur Beseitigung bzw. Minimierung der gegenseitigen Gefährdungen, die durch das Miteinander- oder Nacheinanderarbeiten entstehen oder entstehen können;

5. die Schutzeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen, die für gemeinsame Nutzung auf der Baustelle geplant sind bzw. zur Verfügung gestellt werden;

6. Maßnahmen bezüglich der Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen verbunden sind;

7. die Festlegung, wer für die Durchführung der in Z 3 bis 6 genannten Maßnahmen auf der Baustelle jeweils zuständig ist.

Der SiGe-Plan ist gemäß Arbeitsfortschritt und Änderungen anzupassen und muss allen betroffenen Arbeitgebern, deren Präventivfachkräften und Arbeitnehmern zur Verfügung stehen.
Der SiGe-Plan muss spätestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an das zuständige Arbeitsinspektorat gesendet werden.