Mit unserer Baustellenkoordination

sind Sie auf der sicheren Seite

 

Baustellenkoordination ist für den Bauherrn gesetzlich vorgeschrieben, im Bau KG geregelt; sie dient nicht nur der Sicherheit auf Baustellen sondern hilft auch Zusatzkosten für Arbeitssicherheit und -durchführung zu optimieren.

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  • Es werden dadurch Arbeitsunfälle und unnötiger Ärger vermieden sowie Baukosten gespart!
  • Bauverzögerungen sind der Kostensteigerungsfaktor Nr. 1, den Sie auf diese Weise nahezu ausschalten können.
  • Baustellenkoordination und Planungskoordination gewährleisten einen reibungslosen Bauablauf – die Basis effizienten Bauens.
  • Eine realistische Terminplanung ist kein Problem mehr und die Bauzeit kann auf das notwendige Minimum reduziert werden.
  • Durch die Einhaltung gängiger Sicherheits-Standards werden Unfälle vermieden. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten, Verzögerungen und Ärgernisse mit Behörden, Versicherungen, etc. können so erst gar nicht entstehen.

 

Was der Baustellenkoordinator für Sie macht:

  1. die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG.
  2. die Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
  3.  die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren.Der Baustellenkoordinator hat weiters darauf zu achten, daß
  4. die Arbeitgeber den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anwenden,
  5. die Arbeitgeber die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG anwenden,
  6. die auf der Baustelle tätigen Selbstständigen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG anwenden, wenn dies zum Schutz der Arbeitnehmer erforderlich ist.
  7. die Zusammenarbeit und die Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Verhütung von Unfällen und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen zwischen den Arbeitgebern zu organisieren und dabei auch auf der Baustelle tätige Selbständige einzubeziehen,
  8. für die gegenseitige Information der Arbeitgeber und der auf der Baustelle tätigen Selbständigen zu sorgen,
  9. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage unter Berücksichtigung des Fortschritts der Arbeiten und eingetretener Änderungen anzupassen oder anpassen zu lassen,
  10. die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, damit nur befugte Personen die Baustelle betreten.

Nach der Auftragserteilung unterstützt und koordiniert der Baustellenkoordinator die ausführenden Firmen bei der Arbeitsvorbereitung, bei der Ausführungsplanung hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und bei der Festlegung der einzelnen und gemeinsamen Schutzmaßnahmen auf der Baustelle – Erstellung des ‚SiGe-Plan‘ (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan).

Wir stellen unsere Baustellenkoordinator-Erfahrung zur Verfügung, damit der sicherere Baubetrieb auf Ihrer Baustelle gewährleistet ist.

Das steht im Baustellenkoordinationsgesetz – BKG >>>